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Eine sehr bedeutsame Entscheidung des VIII. Senats des BFH zur Zurechnung eines aus einer Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG resultierenden Gewinns

Der VIII. Senat des BFH hat mit Urteil vom 23. November 2021, VIII R 14/19 sehr grundsätzlich zur vorstehenden Frage Stellung bezogen.

 

Demnach ist ein Gewinn i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG, den ein Realteiler erzielt, weil er seinen Betrieb, in den er die im Rahmen der Realteilung übernommenen wesentlichen Betriebsgrundlagen zum Buchwert übertragen hat, innerhalb der Sperrfrist veräußert, ist gemäß § 16 Abs. 3 Satz 8 EStG allein diesem Realteiler zuzurechnen.

 

Diese Beurteilung weicht von der bisherigen Beurteilung durch das BMF ab und ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung.

 

Auf unserem Ärztekongress auf dem Petersberg am 16.05.2022 wird Ihnen Herr Dr. Levedag, Richter im VIII. Senat des BFH das Urteil vorstellen und mit dem Verfasser dieses Newsletters diskutieren. Freuen Sie sich auf diese spannende Diskussion.

 


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