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Eine schlechte Nachricht für Fallgestaltungen der erweiterten Grundstückskürzung bei schädlicher Nebentätigkeit auch ohne Einnahmenerzielung

Mit seinem Urteil vom  24.7.2025 III R 23/23 hat der III. Senat des BFH eine klarstellende Entscheidung getroffen.

Der Leitsatz lautet wie folgt:

Eine Nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit  - im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung – kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen, wenn mit ihre keine Einnahmen erzielt werden.


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