Die Behandlung der Erhaltungsrücklage im Anwendungsbereich der Grunderwerbsteuer hat der BFH mit seinem Urteil vom 16.09.2020 II R 49/17 abschließend geklärt.
Die Frage der Behandlung im Anwendungsbereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist dagegen höchstrichterlich noch nicht abgeklärt.
Mit dieser Rechtsfrage setzt sich die aktuelle Veröffentlichung von Lehmann, DStR 2025, 2349 auseinander.
In einschlägigen Streitfällen empfehle ich daher die Beiziehung dieser Veröffentlichung.