Alle Artikel anzeigen

Eine neue Musterrevision beim BFH zur Gewinnermittlung nach § 4 3) EStG: Die Spätfolgen der Corona-Pandemie sind ertragsteuerlich noch immer nicht aufgearbeitet

Auf der Basis der Entscheidung des FG Niedersachsen vom 13.2.2024 – 12 K 20/24 ist nunmehr beim BFH unter dem AZ BFH VIII R 4/25 anhängig.

 

Streitig ist die Behandlung der Rückzahlung einer Corona-Soforthilfe bei der Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG.

 

Das FG hat die Rückzahlung im Jahr des Zahlungsflusses berücksichtigt.

 

Die Kläger streben die Annahme eines rückwirkenden Ereignisses an.

 

Der Verfasser der Newsletter hat seinen Mandanten – zur Vermeidung des jetzt anhängigen Streits – bereits in der Vergangenheit dazu geraten, die Corona-Soforthilfe, soweit die Voraussetzungen nicht mehr vorgelegen haben, schnellstmöglich zurückzuzahlen.

 

Soweit Ihre Mandanten von der vorstehenden Fragestellung betroffen sein sollten, müssen die einschlägigen Steuerfestsetzungen offengehalten werden.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!