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Eine m.E. klarstellende Entscheidung des I. Senats des BFH: Steuerrechtliche Behandlung eines einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehens

Mit seinem Urteil vom 27. November 2024 I R 19/21 hat der I. Senat des BFH folgende Klarstellungen getroffen:

 

  1. Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung steuerrechtlich zuzurechnen ist.
  2. Das Darlehensverhältnis führt in diesem Umfang weder beim Darlehensnehmer zu abzugsfähigen Werbungskosten noch beim Darlehensgeber zu Einnahmen aus Kapitalvermögen, sondern ist als eine steuerneutrale Einlage zu behandeln.

 

Im Rahmen unseres Seminars zur vermögensverwaltenden Personengesellschaft werden die beiden Referenten u.a. auch diese Entscheidung im Kontext zu Finanzierungskosten bei vermögensverwaltenden PersGes darstellen.


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