Das FG Rheinland-Pfalz hat mit seinem Urteil vom 4.12.2025 für Unruhe zur vorstehenden Fragstellung gesorgt.
Die FAZ und unser Newsletter haben Sie über diese Entscheidung und die dadurch aufgeworfenen Fragestellungen infomiert.
Soweit Sie sich mit dieser spannnenden Fragestellung aktuell auseinandersetzen müssen, empfiehlt der Verfasser der Newsletter die aktuelle Veröffentlichung von Lorenz + Mirow, ZEV 2026, 219.