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Eine Klarstellung durch den IV. Senat des BFH: Wegfall des Verlustabzugs nach § 10a GewStG im Todesfall eines Mitunternehmers

Mit seiner Entscheidung vom 10.06.2026 IV R 14/24 hat der BFH klargestellt, dass der Verlustabzug nach § 10a GewStG infolge des Todes eines Mitunternehmers wegfällt.

 

Der IV. Senat des BFH hat eine teleologische Reduzierung der Rechtsnorm für den Todesfall leider abgelehnt.

 

In der aktiven Steuerberatung sollten die Mandanten hierauf vorbereitet sein.

 

 


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