Eine Klarstellung durch den BFH: Die Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern ist verfassungsgemäß
Im Streitfall hatte sich der Steuerpflichtige gegen die Besteuerung der Energiepreispauschale gewandt.
Der BFH hat mit seinem Urteil vom 11. Juni 2026, VI R 15/24 hierzu folgenden Leitsatz veröffentlich:
Die Besteuerung der dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ausgezahlten Energiepreispauschale gemäß § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG als Einnahme nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist verfassungsgemäß.