Alle Artikel anzeigen

Eine klarstellende Entscheidung zur Vertretungsbefugnis des Steuerberaters vor dem Verwaltungsgericht im Fall der Corona-Soforthilfe

Das VG Augsburg hat mit seinem Beschluss vom 28.5.2024 – Au 8  K 24, 555 rkr. entschieden, dass dem Steuerberater in der o.a. Sache keine Vertretungsbefugnis zusteht.

 

 


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!