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Eine interessante Fragestellung: Stellen Entschädigungszahlungen einer Gebäudefeuerversicherung nach der Zerstörung eines vermieteten Gebäudes und der Vornahme einer AfaA Einnahmen aus V+V dar?

Das  Hessische FG hat sich in seinem Urteil vom 25.9.2019 – 5 K 600/15 intensiv mit der o.a. Fragestellung auseinandergesetzt.

Es ist zu dem klaren Ergebnis gelangt, dass die Entschädigungszahlung in diesem Fall zu Einnahmen aus V+V führt.

Das FG hatte die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, die jedoch nicht eingelegt worden ist.


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