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Eine interessante Entscheidung: Einkünfteerzielungsabsicht bei Fotovoltaikanlagen

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 9.2.2017 - 1 K 841/15 rkr. zu einer sehr interessanten Frage eine Grundsatzentscheidung getroffen.

Es ging um die Beantwortung der Frage, ob eine positive Einkünfteerzielungsabsicht ggf. auch dann gegeben ist, wenn die Totalgewinnprognose nach 20 Jahren negativ ist.

Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, weil das Gericht keine steuerlich unbeachtlichen - privaten - Motive für die verlustbringende Tätigkeit erkannt hat.

In einschlägigen Fallgestaltungen wird die Begründung des FG sehr hilfreich sein, zumal die Entscheidung rkr. geworden ist und die Finanzbehörden damit zum Ausdruck gebracht haben, dass sie die Entscheidung des FG akzeptieren.


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