Mit Urteil vom 26. Februar 2026, IV R 27/23 hat der BFH den folgenden Leitsatz veröffentlicht:
- Die Behandlung sogenannter vorgezogener Einlagen durch § 15a Abs. 1a Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes ist verfassungsgemäß.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell 3-2026 wird der Verfasser der Newsletter über die Entscheidung berichten.