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Eine in den Augen des Verfassers der Newsletter ärgerliche Entscheidung des BFH zu § 15a EStG

Mit Urteil vom 26. Februar 2026, IV R 27/23 hat der BFH den folgenden Leitsatz veröffentlicht:

 

  • Die Behandlung sogenannter vorgezogener Einlagen durch § 15a Abs. 1a Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes ist verfassungsgemäß.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell 3-2026 wird der Verfasser der Newsletter über die Entscheidung berichten.

 


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