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Eine Grundsatzrevision beim BFH zur Behandlung eines Verzichts auf eine wertgeminderte Forderung durch Gesellschafter einer Personengesellschaft

Die vorstehende Fragestellung führt in der Praxis regelmäßig zu Streitigkeiten im Rahmen von Betriebsprüfungen.

Auf der Basis der BFH-Rechtsprechung und dem zu beachtenden Korrespondenzprinzips zeigen sich die Finanzämter hier regelmäßig sehr zurückhaltend.

In einem Verfahren beim FG Rheinland-Pfalz ist diese  Frage intensiv diskutiert worden. Das FG ist in seinem Urteil vom 7.10.2020 1 K 2191/15 zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verzicht zunächst erfolgsneutral zu behandeln ist.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2021 werden wir Ihnen Wege aufzeigen, wie in dieser Situation ggf. gestaltet werden kann.

Gegen die Entscheidung des Gerichts ist nun auf einem kompliziertem Weg (die Details können Sie den Urteilsanmerkungen in den EFG 2021, 81) eine Revision beim BFH (AZ IV R 28/20) eingelegt worden.

In einschlägigen Fallgestaltungen sollen die Verfahren daher offengehalten werden.

 


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