Mit seinem Urteil vom 12. Juni 2025, IV R 28/22 hat der IV. Senat folgenden Leitsatz veröffentlich:
Der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der Teilwertabschreibung einer wertlosen Darlehensforderung des Gesellschafters im Sonderbetriebsvermgen gegen die KG vor deren Vollbeendigung nicht entgegen, wenn wegen einer Betriebsaufgabe der KG die Grundsätze korrespondierender Bilanzierung nicht mehr eingreifen.