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Eine Grundsatzentscheidung des BFH zur Vollbeendigung einer Erbengemeinschaft: Betriebsunterbrechung auch bei außergewöhnlich langer Zeitdauer denkbar

Mit Urteil vom 21. Dezember 2021, IV R 13/19 hat der BFH zur vorstehenden Rechtsfrage Stellung bezogen.

 

Demnach sind die nachfolgenden Grundsätze zu beachten:

 

  • Eine Erbengemeinschaft ist mit Übertragung ihrer gesamten Anteile auf eine einzige Person vollbeendet.

 

  • Ein außergewöhnlich langer Zeitraum steht der Annahme einer Betriebsunterbrechung nicht entgegen.

 

  • Ebenso wenig steht es der Annahme einer Betriebsunterbrechung entgegen, dass der bisherige Betriebsinhaber verstorben ist, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen von einer (Erbes-)Erbengemeinschaft gehalten werden.

 


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