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Eine grundsätzliche Entscheidung des FG Köln und eine mögliche Revision zur Thematik von Gewinnverteilungsabreden bei privaten Veräußerungsgeschäften

Das FG Köln hat mit seinem Urteil vom 14.4.2021 3 K 1253/17, vorläufig nicht rechtskräftig ertragsteuerliches Neuland betreten.

 

Es hat mit seinem Urteil die Möglichkeit eröffnet im Bereich der Einkünfte aus § 23 EStG Gewinnverteilungsabreden zu treffen.

 

Die Entscheidung ist bemerkenswert lehrbuchartig aufgebaut und bietet dem Gestalter somit bedeutsame Gestaltungshinweise.

 

In einschlägigen Fallgestaltungen empfehlen wir die Literatur der Entscheidung.

 

Im Rahmen unserer Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-04.2021 werden wir Ihnen die Entscheidung im Detail vorstellen.


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