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Eine für den Autoren der Newsletter unglaubliche Revision beim BFH: Führt die Tätigkeit als selbstständiger Steuerberater möglicherweise zur Annahme von Liebhaberei?

Das FG Köln hat sich in seinem Urteil vom 19.1.2022 – 5 K 1311/20 mit der o.a. Fragestellung auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass eine positive Einkünfteerzielungsabsicht gegeben ist.

 

Die Finanzbehörden sind im konkreten Einzelfall mit diesem Ergebnis nicht einverstanden und haben gegen das FG-Urteil Revision beim BFH eingelegt.

 

Die Revision ist unter dem AZ BFH VIII R 26/23 nunmehr anhängig.

 

In parallelen Streitfällen bei Freiberuflern, sollten Sie sich im Detail über das Urteil des FG Köln informieren.

 


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