Mit seiner Rechtsprechung vom 17.06.2020 II R 38/17 (m.w.N.) hat der BFH bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften – zur Gewährleistung der Anwendung von § 13a ErbSt – die zeitgleiche Übertragung von SBV gefordert.
Die Umsetzung dieser Rechtsprechung stellt in der Praxis bereits eine erhebliche Herausforderung dar.
Nun gehen die Finanzbehörden – fast unbemerkt – noch einen Schritt weiter und wenden diese Rechsprechung auch bei Einzelunternehmen an.
Diesbezüglich ist unter dem AZ BFH II R 18/24 eine Revision beim BFH anhängig.
Im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2025 stellt Ihnen der Verfasser der Newsletter diese Problematik dar.