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Eine böse Grunderwerbsteuerfalle, die dem BFH offenkundig nicht „gefällt“

Der II. Senat des BFH hat sich in seinem Beschluss vom 9.7.2025 II B 13/25 mit der Grunderwerbsteuerfalle im Rahmen eines Share Deals befasst.

 

Er ist zu dem Ergebnis gelangt, dass er rechtliche Zweifel an der bisherigen Verwaltungsauffassung – der doppelten Erhebung der GrESt – hat.

 

In einschlägigen Fallgestaltungen empfehle ich dringend die Hinzuziehung der Veröffentlichungen von Jetter, DB 2025, 2061 und Wollweber, DB 2025, 1313 und 2000.

 


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