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Eine bemerkenswerte NZB beim BFH, die auch bei der steuerlichen Beratung rettend helfen kann

Das FG Münster hat mit seinem Urteil vom 10.05.2023 – 13 K 327/20 G, F entschieden, dass zu den mechanischen Fehlern, die einem Schreib- oder Rechenfehler i.S.d. § 129 AO vergleichbar sind, auch Fehler bei der Eintragung in einen Eingabewertbogen für die automatische Datenverarbeitung zählen.

 

Derartige Fehler geschehen im Rahmen der Bearbeitung durch die Finanzbehörden, aber auch im Rahmen der Abgabe von Steuererklärungen.

 

Gegen die Entscheidung des FG Münster ist NZB beim BFH eingelegt worden, die unter dem AZ III B 66/23 anhängig ist.

 

Bis zur Entscheidung des BFH sollten einschlägige Sachverhalte entsprechend der Entscheidung des FG positiv offengehalten werden.

 


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