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Eine bemerkenswerte Entscheidung des BFH: Buchhalter sind trotz Automatisierung nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt!

Der BFH hat sich in seinem Urteil vom 7.6.2017 II R 22/15 mit der Frage befasst, ob  Buchhalter aufgrund der fortschreitenden Automatisierung zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt sind.

Der BFH ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Automatisierung im steuerberatenden Beruf bisher nicht dazu geführt hat, dass die Digitalisierung zu einer Aushöhlung der Vorbehaltsaufgaben führe, weil sich sämtliche Fragen "per Knopfdruck" lösen lassen.

Dennoch sollte nicht unterschätzt werden, dass sich die Marktverhältnisse aufgrund der Digitalisierung verschieben werden.

Hierauf haben bereits mehrere Autoren eindringlich hingewiesen, vgl. Stemmer, NWB 2015, 1342, Gutenberg, NWB 2016, 3336, 3338, 3341.

Eine Anpassung der steuerlichen Beratung der Mandanten ist daher dringend erforderlich.


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