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Eine bedeutsame Musterrevision beim BFH für alle Betroffenen: Können die Steuerabzugsbeträge nach § 10f EStG bei einem Folgeobjekt fortgesetzt werden?

Die Steuervergünstigung des § 10f EStG ist mit einem Objektverbrauch versehen.

 

Hierdurch soll bewirkt werden, dass jeden Steuerpflichtige diese Steuervergünstigung nur einmal in Anspruch nehmen kann.

 

In dem jetzt beim BFH anhängigen Streitfall geht es um die Beantwortung der Frage, ob § 10f EStG evtl. bei einem Folgeobjekt nach dem Umzug fortgesetzt werden kann.

 

Das FG Berlin-Brandenburg hat diese Frage mit seinem Urteil vom 27.5.2020 14 K 14248/17 negativ beschieden.

 

Gegen diese Entscheidung ist jedoch Revision eingelegt worden, die unter dem AZ X R 22/20 beim BFH anhängig ist.

 

In einschlägigen Fallgestaltung sollten die Steuerfestsetzungen daher offen gehalten werden.


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