Nach der Gesetzeslage in § 7 Abs. Satz 2 EStG besteht dem Grunde nach eine derartige Möglichkeit.
Die Finanzbehörden - BMF, BStBl 2023 I, 332 – fordert diesbezüglich jedoch Voraussetzungen, die offenkundig nicht den Grundsätzen der Rechtsprechung des BFH entsprechen.
Hiezu hat das FG Münster nun mit Urteil vom 2.5.2025 14 K 654/23 E umfassend Stellung bezogen und ist den Anfordernissen des BMF nicht gefolgt.
Im Rahmen unserer Seminarreihe-taxnews-aktuell-04-2025 werden wir Sie über diese Entscheidung und deren Auswirkungen für die Praxis informieren.