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Ein wichtiger Hinweis für alle Mandanten: Bei verspäteter Lohnzahlung muss der Arbeitgeber 40 € Schadensersatz leisten

Ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt muss dem Arbeitnehmer einen pauschalen Schadensersatz von 40 € leisten.

Wie in der Zeitschrift LGP 2017, 21 berichtet wird, hat das LAG Köln mit Urteil vom 22.11.2016, AZ 12 Sa 524/16 entsprechend geurteilt.

Aus diesem Grunde sollten sämtliche Mandanten über diesen Umstand informiert werden, damit unliebsame Überraschungen vermieden werden können.


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