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Ein weiterer Beweis dafür, dass ein Vorbehaltsnießbrauch bei Betriebsvermögen kaum sicher i.S.d. § 6 (3) EStG beraten werden kann!

Mit seiner Entscheidung vom 25.1.2017 X R 59/16 hatte der X. Senat deutlich gemacht, dass im Bereich von gewerblichen Verpachtungsbetrieben eine Anwendung von § 6 (3) beim Vorbehalt eines Nießbrauchs ausgeschlossen ist.
Im Ergebnis gelangt er zu einer Betriebsaufgabe.

Für den Bereich der Einkünfte aus L+F gelangt der VI. Senat nun in seinem aktuellen Urteil vom 8.5.2019 VI R 26/17 zu einem völlig abweichenden Urteil. In diesem Urteil äußert er bemerkenswerter Weise u.a. erhebliche Bedenken gegen die Entscheidung des X. Senats. Im Ergebnis gelangt er zu einer Anwendung von § 6 (3) EStG. Das gelingt im dadurch, dass er sowohl beim neuen Eigentümer, als auch beim Vorbehaltsnießbraucher zur Annahme eines Betriebs gelangt.

Diese komplexe Rechtslage und wie damit praktisch umgegangen werden sollte, werden wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-4-2019 darstellen.


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