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Ein Urteil des BFH zum Thema der Anwendung von § 4 (4a) EStG bei doppelstöckigen PersGes, das viel bedeutsamere „Geheimnisse“ enthält

Mit seinem Urteil vom 27.9.2023 IV R 8/21 hat der IV. Senat des BFH zu der o.a. Frage Stellung bezogen.

 

Die Antworten auf diese Frage sind in der Praxis jedoch ausschließlich für die kleine Gruppe von doppelstöckigen PersGes relevant.

 

Eine darüber hinausgehende Fragestellung, die aus dem Leitsatz nicht entnehmbar ist, ist die rechtliche Einordnung der Verbuchung von § 6b EStG-Rücklagen im Rahmen von § 6b EStG-Rücklagen-Modellen bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwester-PerGes.

 

Hier stellte sich in der Vergangenheit für den Verfasser der Newsletter regelmäßig die Frage, ob hier im Rahmen der Gestaltung nicht große Zurückhaltung geübt werden sollte.

 

Diese Zurückhaltung ist nach der vorstehend zitierten Entscheidung des IV. Senats nunmehr nicht mehr geboten.

 

Über diese  - für die Praxis sehr bedeutsamen – Aussagen des IV. Senats werden wir Sie im Rahmen unserer

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