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Ein unterschätztes Problem: Der Kommanditist kann abhängig beschäftigt sein!

Wir haben mit unseren Newslettern bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ein Kommanditist abhängig beschäftigt sein kann und somit sozialversicherungspflichtig ist.

 

In der Fachzeitschrift LGP 2020, 152 wird auf eine aktuelle Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 22.7.2020 L 5 BA 4158/19 aufmerksam gemacht, die sich intensiv mit dieser Fragestellung befasst.

 

Soweit Sie sich über die diesbezüglich Rechtslage informieren möchten, sollten Sie sich die Veröffentlichung bzw. das Urteil des LSG besorgen und deren Inhalte mit Ihren konkreten Fallgestaltungen vergleichen.

 

Bei Fehlberatungen drohen ansonsten erhebliche Sozialversicherungsnachzahlungen.


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