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Ein spektakuläre Musterrevision zum Realsplitting: Kann der Mietwert einer Wohnung, die dem getrennt lebenden Ehegatten überlassen wird, als Sonderausgabe berücksichtig werden?

In dem Streitfall hatte der Ehemann eine Verpflichtung zur Zahlung von Barunterhalt an seine von ihm dauernd getrennt lebende Ehefrau.

Er überlies seiner Ehefrau im Rahmen der Unterhaltsvereinbarung eine Wohnung, die auf den Barunterhalt angerechnet wurde.

Aufgrund dieser Vereinbarung wollte der Ehemann nun jedoch den Mietwert der Wohnung im Rahmen des Realsplittings als Sonderausgaben abziehen.

 

Das Finanzamt und das Finanzgericht Münster, Urteil vom 11.6.2020 – 1 K 99/19 sind dem Antrag jedoch nicht gefolgt.

 

Der Steuerpflichtige hat sich mit diesem Urteil jedoch nicht einverstanden erklärt.

 

Er hatte gegen das Urteils eine NZB beim Bundesfinanzhof eingelegt.

 

Der Bundesfinanzhof hat nun der NZB stattgegeben und die Revision zugelassen.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2021 werden wir über das Verfahren berichten


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