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Ein sehr bedeutsamer, klarstellender Beschluss des BFH zur Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim – Der Beschluss wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt

Die Leitsätze des Beschlusses vom 27. Mai 2026, II B 41/25 

  1. Ob ein Familienheim vom Erwerber nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt wurde, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatsachen durch das Finanzgericht als Tatsachengericht im konkreten Einzelfall zu entscheiden. 
  1. Bei der durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entwickelten Karenzfrist von sechs Monaten handelt es sich nicht um eine starre Frist. Maßgeblich sind stets die vom Finanzgericht zu würdigenden konkreten Umstände des Einzelfalls.

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