Alle Artikel anzeigen

Ein klarstellender Beschluss des BFH zur Frage Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit dem Abgeltungsteuertarif

Mit Beschluss vom 08. August 2023, IX B 117/22 hat der IX. Senat des BFH folgende Klarstellung getroffen:

 

Die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem abgeltenden Sondertarif von 25 % ist in einem Rechtsstreit, in dem der Steuerpflichtige jene Besteuerung aus Gleichheitsgründen für die von ihm erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beansprucht, nicht klärungsfähig.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!