Alle Artikel anzeigen

Ein eher moralischer Beschluss des BFH: Muss ein rechtswidrig in Anspruch genommener IAB gewinnwirksam aufgelöst werden?

In einem aktuellen Verfahren beim BFH stellte sich die Frage, ob ein rechtswidrig in Anspruch genommener IAB (die Gewinngrenzen waren eindeutig überschritten) nach einer nicht vorgenommenen Investition rückwirkend rückgängig gemacht werden kann.

Die Entscheidung des FG Hamburg vom 6.11.2017 - 2 K 197/17 war frisch im Raume und schon liegt der Beschluss in der entsprechenden NZB-Sache des BFH vor. Es macht fast den Eindruck als habe der BFH auf eine derartige Fragestellung förmlich gewartet.

Mit Beschluss vom 5.2.2018 X B 161/17 hat der X. Senat beschlossen, dass die Frage nicht klärungsbedürftig sei, da sich der BFH in derartigen Fragestellungen bereits klar positioniert habe. Nach seiner Auffassung greift bei einer Nichtinvestition auch in diesem Sachverhalt § 7g Abs. 3 EStG.

Sowohl die Entscheidung des FG Hamburg, als auch der Beschluss des X. Senats haben für den Verfasser einen Beigeschmack, da sie eher moralisch als rechtssystematisch überzeugen.

In konkreten Streitfällen besteht nun dennoch Klarheit.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!