Das LSG Bayern hat mit seinem Urteil vom 11.08.2025 L 7 BA 62/24 entschieden, dass ein Steuerberater für eine StB-GmbH, deren Minderheits-Gesellschafter er mit einem Stammkapital von 25 v.H. ist als selbständiger Mitarbeiter tätig werden kann, wenn er kein Geschäftsführer dieser Gesellschaft mehr ist.
Im konkreten Gestaltungsfall empfehle ich die Hinzuziehung des Urteils.