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Ein Aufatmen durch ein aktuelles Urteil des BFH zur gemischt genutzten Nutzung von Immobilien

Bei der Finanzierung von gemischt genutzten Grundstücken (Nutzung für eigene Wohnzwecke und im Rahmen der Einkünfteerzielun) haben die Finanzbehörden und auch die FG eine sehr restriktive Beurteilung vorgenommen.

 

Diese Handlungsweise beruhte auf der Grundsatzentscheidung des BFH vom 1.3.2005 IX 58/03.

 

Diese restriktive Beurteilung hat der IX. Senat des BFH nunmehr mit seiner Grundsatzentscheidung vom 3.5.2022 IX R 34/19 stark relativiert.

 

Welche neuen Regeln nun zu beachten sind, um die restriktiven Regeln der Vergangenheit zu vermeiden, stellen wir Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-04-2022 vor.

 


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