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Eilmeldung: Staatliche Corona-Hilfen bekommt nur, wer einen Verlust nachweisen kann!!!!

Wie die FAZ in ihrer Ausgabe vom heutigen Tag umfangreich berichtet, erhalten ausschließlich die Unternehmer die Corona-Hilfen, die einen Verlust nachweisen können.

 

Wie in dem Artikel deutlich gemacht wird, sind die Steuerberater und Unternehmen bisher von anderen Umständen ausgegangen.

 

In dem Artikel wird jedoch deutlich gemacht, dass Bundesfiinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium hiervon jedoch von Beginn an ausgegangen.

 

Es sei nie das Ziel gewesen, Gewinne der Unternehmen zu stützen.

 

Bei der Beantragung der Corona-Hilfen sollten die Mandanten über diese Situation schnellstmöglich informiert werden.


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