Alle Artikel anzeigen

Eilmeldung: Halten Sie sämtliche Festsetzungen von Säumniszuschlägen offen!

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 22.4.2021 12 K 1420/20 AO entschieden, dass den Regelungen zu deh Säumniszuschlägen in § 240 AO keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen.

Insbesondere seien die zu den Zinsvorschriften der AO entwickelten Grundsätze auf § 240 AO nicht anwendbar.

Gegen die Entscheidung des FG ist Revision eingelegt worden, die unter dem AZ VIII R 19/21 beim BFH anhängig ist.

Aus diesem Grunde müssen sämtliche Festsetzungen von Säumniszuschlägen offengehalten werden.

 


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!