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Die zivilrechtlichen Fallen beim Wiesbadener Modell (die Aufteilung des Vermögens zwischen Ehegatten zur Vermeidung einer Betriebsaufspaltung)

In einer Veröffentlichung im Deutschen Steuerrecht 2015, 1189 verweist der Verfasser auf eine häufig unbeachtete zivilrechtliche Falle bei der Gestaltung des Wiesbadener Modells. Das Problem beruht auf dem Umstand, dass begleitend zur Gestaltung des Wiesbadener Modells auch Eheverträge abgeschlossen werden, die mit Rückübertragungsverpflichtungen versehen sind. Hieraus können sich zahlreiche zivilrechtliche Probleme ergeben, auf die der Verfasser unter Hinweis auf aktuelle Rechtsprechung des BGH hinweist. Im Rahmen unseres Seminars aktuell-3-2015 werden auf diese Problematiken hinweisen.

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