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Die Zivilgerichte gehen immer wieder hart mit dem steuerberatenden Beruf um!

In der Praxis stellt sich immer häufiger die Frage der Haftung des Steuerberaters. Die Gründe hierfür sind vielschichtig.

Das AG Dülmen hat nun zu der Frage Stellung genommen, wie weit die Verpflichtung des Steuerberaters bei einem Dauermandat zur Sachverhaltsermittlung geht.

Hierbei ist das AG Dülmen in seinem Beschluss vom 18.5.2017 - 3 C 300/16 zu dem Ergebnis gelangt, dass Steuerberater im Rahmen der Betreuung eines Dauermandats bei fehlenden oder unvollständigen Angaben ihrer Mandanten zum erklärungsrelevanten Sachverhalt konkrete Nachfragen stellen müssen.

Ein Unterlassen solcher Nachfragen stelle nach Auffassung des AG eine Pflichtverletzung des Steuerberaters dar, die Schadensersatzansprüche des Mandanten auslöst, wenn hierdurch ein Steuerschaden entsteht.


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