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Die steuerlich missglückte Umstrukturierung einer Betriebsaufspaltung

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 10.12.2015 - 1 K 3485/13 zu einer in der Praxis häufig vorkommenden Frage Stellung bezogen. Demnach liegt eine Betriebsaufgabe vor, wenn im Rahmen der Einbringung des Besitz-Einzelunternehmens in eine GmbH, ein Miteigentumsanteil an einem bebauten Grundstück - das notwendiges Betriebsvermögen und wesentliche Betriebsgrundlage des Besitz-Einzelunternehmens gewesen ist - nicht auf die GmbH übertragen wird. In diesem Fall liegt demnach eine Betriebsaufgabe - mit der Folge der Vollaufdeckung der stille Reserven - vor. Bei diesen Fallgestaltungen hilft in der Praxis ausschließlich die "rechtzeitige" Ausgliederung des "störenden" Betriebsvermögens in eine GmbH & Co. KG. Auf diese Fragestellungen gehen wir in unserer Seminarreihe "taxnews-aktuell" und sämtlichen Seminaren zu aktuellen Fragen zur PersGes und zur Betriebsaufspaltung regelmäßig ein.

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