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Die Spätfolgen der Coronazeit einmal anders beim BFH: Fällt die Veräußerung von hochpreisigen Wohnmobilen unter § 23 EStG?

Das FG Sachsen hat die o.a. Fragestellung zu beantworten.

 

Es ist in seinem Urteil vom 20.12.2024 – 5 K 960/24 zu dem Ergebnis gelangt, dass auch ein Wohnmobil mit einem Preis von 385.000 € als Gegenstand des täglichen Lebens einzuordnen ist, und daher nicht der Versteuerung nach § 23 EStG unterliegt.

 

Der BFH hat im Rahmen der Revision (AZ BFH IX R 4/25) nun die Gelegenheit, diese Grundsatzfrage zu klären.

 


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