Das FG Sachsen hat die o.a. Fragestellung zu beantworten.
Es ist in seinem Urteil vom 20.12.2024 – 5 K 960/24 zu dem Ergebnis gelangt, dass auch ein Wohnmobil mit einem Preis von 385.000 € als Gegenstand des täglichen Lebens einzuordnen ist, und daher nicht der Versteuerung nach § 23 EStG unterliegt.
Der BFH hat im Rahmen der Revision (AZ BFH IX R 4/25) nun die Gelegenheit, diese Grundsatzfrage zu klären.