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Die Schenkung bei der vermögensverwaltenden PersGes als § 23 EStG - Eine gefährliche Revision - FG Köln vom 10.10.2018 9 K 3049/15, Rev. IX R 22/19, DStR 2020, 2478

Die Rechtsfrage

Im anhängigen Revisionsverfahren geht es um die Beantwortung der Frage, ob bei der Schenkung eines Anteils an einer vermögensverwaltenden PerGes mit fremdfinanzierten Immobilien im Gesamthandsvermögen ggf. zu einer (teil)entgeltlichen Übertragung führt.

 

Die Beurteilung durch die Verfasser der Veröffentlichung, gegen die ich aufgrund der Bruchteilsbetrachtung Bedenken habe, vgl. BStBl 1993 I, 80, 464, RZ 9

  • Das FG Köln ist dem Grunde nach einer bereits älteren Entscheidung des FG NS v. 19.5.2017 2 K 87/16, DStRE 2018, 978 gefolgt, dem sich die Verfasser anschließen.
  • Demnach ist der Anteil einer vermögensverwaltenden PersGes als eine Einheit zu betrachten, weshalb nicht das Gesellschaftsvermögen im Einzelnen, sondern der Anteil an der PersGes erworben werde.
  • Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass insoweit bei der vermögensverwaltenden PersGes nichts anderes als bei einer MU-Schaft gelte.
  • Maßgeblich sei demnach die Nettobetrachtung = Einheitstheorie.
  • Die Schulden seien somit Bestandteil der übertragenen Einheit „Anteil an der PersGes“.

 

Der Praxishinweis

  • Das Revisionsverfahren ist m.E. mit viel Aufmerksamkeit zu beobachten.
  • Die bestehende Rechtsfrage muss bei praktischen Fallgestaltungen beachtet werden und die Mandanten sollten über das bestehende Restrisiko informiert werden.

 


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