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Die Sanierungsklausel: Ein schlechter Gag der Deutschen Finanzbehörden mit weitreichenden Folgen für die Praxis

All diejenigen, die sich in der Vergangenheit auf die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG berufen haben und seit zwei Jahren auf einen Erfolg der Bundesregierung gehofft haben, dass sie mit ihrer Nichtigkeitsklage vor dem EuG gegen den Beschluss der Europäischen Kommission, die die Sanierungsklausel als unionsrechtswidrige Beihilfe qualifiziert hat, Erfolg hat, werden nun enttäuscht. Der EuG hat nun die Klage als unzulässig abgewiesen, da die Bundesrepublik Deutschland die Klage genau einen Tag nach Ablauf der Klagefrist eingereicht hat (EuG v. 18.12.2012, T-205/11). Es wird interessant sein, welche Folgen sich aus dieser Fristversäumnis ergeben.

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