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Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) als Alternative zur Freiberufler-GmbH & Co. KG: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung

Im Rahmen unserer Seminarveranstaltung „taxnews-aktuelll-4-2011“ haben wir Sie über die neueste Entwicklung in der BGH-Rechtsprechung informiert. Nun scheint die Bundesregierung einen Ausweg aus der Situation zu suchen. Die Rechtsfrage
  • Fraglich ist, ob Freiberufler ihre Tätigkeit in Form einer GmbH & Co. KG ausüben können.
  • Die jetzt auftretende Fragestellung ist insoweit etwas überraschend, als dass das FG Düsseldorf AZ 12 K 2383/08 G, DStR 2011 VII, Rev. AZ VIII R 42/10 entschieden hat, dass die Freiberufler-GmbH & Co. KG gewerbliche Einkünfte erzielt.
  • Auf die jetzt hier anstehende Fragestellung ist das FG Düsseldorf nicht eingegangen.
 Die Beurteilung durch den BGH
  • Die Fragen zur Freiberufler-GmbH & Co. KG waren noch jüngst Gegenstand einer Veröffentlichung im DStR 2011, 1825.
  • Mit seiner Entscheidung vom 18.7.2011 – AnwZ (Brfg) 18/10 hat der BGH (kritisch DB 2011, 2477, Karsten Schmidt) nun deutlich gemacht, dass die bereits bisher bestehenden Bedenken gegen die Eintragungsfähigkeit einer Freiberufer-GmbH & Co. KG, zur Recht bestehen.
  • Nach Auffassung des BGH hat eine Rechtsanwalt GmbH & Co. KG keinen Anspruch auf Zulassung als Rechtsanwaltgesellschaft, weil für die wirksame Gründung einer KG Voraussetzung ist, dass deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.
  • Durch diese Entscheidung des BGH ist auch die Zulässigkeit einer Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfer-GmbH & Co. KG grundlegend in Frage gestellt.
  • Die Entscheidung des BGH ist erheblich strenger als die liberale Eintragungspraxis der Registergerichte.
  • Die praktischen Konsequenzen der Entscheidung des BGH sind noch nicht abschließend absehbar.
  • Deutlich wird jedoch, dass der BGH auch für die StB/WP-GmbH & Co. KG´s nur dann eine Eintragungsmöglichkeit besteht, soweit sich ihre Tätigkeiten überwiegend auf Treuhandtätigkeiten beziehen.
Die jetzige Initiative der Bundesregierung: Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)
  • Die Bundesregierung hat nun die Initiative ergriffen und im Hinblick auf die vorstehend beschriebene Situation und die „Flucht“ der Rechtsanwaltsozietäten in die „Limited Liability Partnership (LLP)“ und einen Gesetzentwurf zur „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)“ vorgelegt.
  • Im Gegenzug müssten Anwälte, Steuerberater etc. eine deutlich höhere Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dieser Mindestbetrag soll 2,5 Mio. € betragen.
  • Die Bundessteuerberaterkammer hat jedoch (vgl. FAZ vom 15.2.2012, Seite 10) bereits deutlich gemacht, dass sie hinsichtlich der Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung eine Gleichbehandlung mit den Anwälten im Hinblick ablehnt, da die vorgesehene Regelung eine Verzehnfachung der Mindestversicherungssumme bedeute.
  • Nach meiner Auffassung ist diese Handlungsweise der Bundessteuerberaterkammer nicht unbedingt nachvollziehbar. Denn die Kollegen, die den Weg in die „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)“ wählen werden, sind bereits heute regelmäßig nicht nur mit der Mindestversicherungssumme versichert.

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