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Die Nullbeteiligung bei freiberuflichen Praxen: Zwei m.E. nicht überzeugende Entscheidung des VIII. Senats des BFH

Der VIII. Senat des BFH hat mit zwei heute veröffentlichten Urteilen vom 3.11.2015 VIII R 62/13 und VIII R 63/13 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Nullbeteiligungen bei freiberuflichen Praxen ausführlich Stellung genommen. In der Entscheidung vom VIII R 63/13 befasst er sich im wesentlichen mit der Beantwortung der Frage, ob die Null-Beteiligte im Urteilssachverhalt als Mitunternehmerin zu qualifizieren ist. Dabei gelangt der VIII. Senat - vereinfacht formuliert - zu dem Ergebnis, dass weder die Mitunternehmerinitiative, noch das Mitunternehmerrisiko ausreichend ausgeprägt seien. In seiner Entscheidung VIII R 62/13 befasst er sich zusätzlich mit der Beantwortung der Frage, ob die beteiligten Mitunternehmer leitend und eigenverantwortlich tätig gewesen sind. Der VIII. Senat verneint die Frage und gelang somit zwangsläufig zur Annahme eines Gewerbebetriebs. Die beiden Entscheidung sind zu einem etwas speziellen Sachverhalt ergangen. Die Erörterung der beiden Entscheidungen und das Herausarbeiten des entscheidungserheblichen Sachverhalts und die Konsequenzen für die gestaltende Beratung werden wir mit Ihnen im Rahmen unserer Seminarreihe-aktuell-2-2016 druchführen

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