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Die neue Gesellschaftsform für Freiberufler: Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Trotz der im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens durch namhafte Gesellschaftsrechtler vorgetragenen Bedenken gegen die Wirksamkeit der beschränkten Berufshaftung gibt es sie nun doch: Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung Nachdem das Gesetz am 18. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ist es am 19. Juli in Kraft getreten. Eine hervorragende Nachricht für Angehörige der Freien Berufe, denen die neue PartG mbB künftig mehr Flexibilität und Sicherheit für berufliche Zusammenschlüsse bieten wird – und insbesondere eine interessante Alternative zur recht populär gewordenen, doch nicht immer unproblematischen britischen LLP.

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