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Die Kreativität des IV. Senats des BFH zu immer mehr Fallgestaltungen einer Betriebsaufspaltung

Bereits mit seinem Urteil vom 28.5.2020 IV R 4/17 hat der IV. Senat zu einer völlig veränderten Situation hinsichtlich der personellen Verflechtung geführt.

Gestaltungen mit einem Veto-Recht eines Nur-Besitz-Gesellschafters sind dadurch nahezu bedeutungslos geworden.

Hierüber haben wir in der Vergangenheit im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell berichtet.

Mit seinem neuen Urteil vom 16.9.2021 IV R 7/18 beweist der IV. Senat nun erneut seine Kreativität.

Mit diesem Urteil verlässt er eine lange Tradition und erblickt nun auch die Möglichkeit einer mittelbaren Beherrschung einer Betriebs-PersGes über eine Kapitalgesellschaft.

Über diese veränderte Rechtslage und deren Auswirkungen für die Praxis werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02.2022 informieren.


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