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Die Grenzen werden immer weiter verschoben: Haftung des Steuerberaters wegen unterbliebener abermaliger Belehrung des Mandanten

Das OLG Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 6.5.2014 - 19 U 112/12 rkr., DStRE 2015, 445 die Grenzen der Haftung des Steuerberaters weiter ausgedehnt. Nach Auffassung des OLG muss der Steuerberater, der seinen Mandanten bei der Veräußerung von geschenkten Geschäftsanteilen ertragsteuerlich berät, erneut auf die Behaltefristen nach § 13a Abs. 5 ErbStG hinweisen. Es ist nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend, dass der Steuerberater den Mandanten hierauf im Rahmen der Schenkung aufmerksam gemacht hat.

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