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Die Finanzierung von gemischt genutzten Gebäuden: Eine sehr spannende Revision zu Umschuldungsdarlehen

Bei der Finanzierung von gemischt genutzten Gebäuden (eigene Wohnzwecke und Vermietung/Verpachtung von Gebäudeteilen) ist bereits in der Herstellungs- bzw. Erwerbsphase eine erhebliche Sorgfalt erforderlich.

Hierbei sollten die Grundsätze der Rechtsprechung des BFH in seiner Entscheidung vom 1.3.2005 IX R 58/03 im Detail beachtet werden.

Nun hat das FG Baden-Württemberg mit seinem Urteil vom 29.10.2018 10 K 1825/17 in diesem Zusammenhang zur ertragsteuerlichen Einordnung von später abgeschlossenen Umschuldungsdarlehen Stellung genommen.

Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass im Zusammenhang mit der Umschuldung keine gesonderten Darlehen erforderlich sind.

Die Finanzbehörden sind mit dieser Rechtsauffassung nicht einverstanden und haben Revision gegen diese Entscheidung eingelegt, die nunmehr beim BFH anhängig ist.

Die nun anhängige Revision macht deutlich, dass bei der Gestaltung derartiger Fallgestaltungen eine erhebliche Sorgfalt erforderlich ist.

Wir werden Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2020 über diese Situation und die erforderlichen Gestaltungswege informieren.

 

 


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