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Die Finanzbehörden versuchen dem Steuermodell der „Kostendeckelung bei Leasing“ ein Ende zu bereiten!

Viele Einnahmen-Überschussrechner haben das Steuermodell „Kostendeckelung bei Leasing genutzt.

Sie haben ihren Betriebs-PKW geleast, im Erstjahr eine hohe Leasingsonderzahlung geleistet und voll als Betriebsausgaben abgezogen und in den Folgejahren den Privatanteil nach der 1 v.H.-Regelung ermittelt.

Wegen der Kostendeckelung kam es vielfach nur zu einem äußerst geringen Privatanteil für die private PKW-Nutzung.

Mit diesem Modell ist nun bundesweit Schluss, wie Herold in PFB 2019, 261 berichtet.

Die Finanzbehörden verteilen den Aufwand nun periodengerecht auf die gesamte Nutzungsdauer, vgl. Erlass der Finanzbehörde Hamburg vom 8.11.2018 S 2177-2018-001-52.

In der Praxis stellt sich jedoch die Frage, ob zumindest Altfälle aufgrund einer Selbstbindung der Finanzbehörden weiter Bestand haben werden.

 


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