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Die Finanzbehörden prüfen die Anwendung der Grundsatzentscheidung des BFH zu den nachträglichen Anschaffungskosten auf eine Beteiligung i.S.d. § 17 EStG

Der BFH hat mit Urteil vom 11.7.2017 IX R 36/15 entschieden, dass die bisherigen Regeln des Eigenkapitalersatzrechts unter Beachtung der Änderungen durch das MoMiG nicht mehr anzuwenden sind.

Diese Entscheidung führt zu einer erheblichen Änderung der Rechtslage für sämtliche Betroffenen.

Aus diesem Grunde hat bereits der BFH für sämtliche Altfälle – bis zum 27.9.2017 – eine Übergangsregelung geschaffen.

Nunmehr haben die Finanzbehörden hierauf reagiert. Die Finanzverwaltung möchte hierzu offenkundig umfassend Stellung nehmen, vgl. LfSt Niedersachsen vom 9.10.2017 – S 2244 – 118 – St 244.

Aus diesem Grunde werden die Finanzämter dazu aufgefordert, entsprechende Fallgestaltungen aktuell nicht abschließend zu entscheiden.

Es ist daher empfehlenswert abzuwarten, wie sich die Finanzbehörden positionieren.


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