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Die Finanzbehörden folgen jetzt dem BFH: Steuervergünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Praxisveräußerung unter Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2020 haben wir Sie über den aktuellen Beschluss des BFH VIII B 1313/19 informiert.

Demnach ist der Hinzugewinn von neuen Mandanten / Patienten im Rahmen der geringfügigen Tätigkeit für die Annahme einer begünstigten Veräußerung unschädlich.

Diese Rechtsauffassung stand bisher konträr zur Rechtsauffassung der Finanzbehörden.

Diesen Widerstand haben die Finanzbehörden nunmehr bundeseinheitlich abgestimmt aufgegeben, vgl. FinMin Sachsen-Anhalt vom 14.5.2020 – 45 – S 2242-85.

Die Veröffentlichung der Finanzbehörden ist sehr zu begrüßen.

 


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